Equal Pay und Equal Treatment in der Arbeitnehmerüberlassung
Übersetzt „Lohngleichheit“ und „Gleichbehandlung“ – das sind wichtige Schlagwörter im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ), wie ein aktueller Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums bestätigt.
Mit Equal Pay und Equal Treatment hat sich in den vergangenen Jahren ein Ansatz durchgesetzt, der überlassene Mitarbeiter in der Bezahlung und Behandlung den festen Mitarbeitern der Auftraggeber gleichstellt.
In diesem Rahmen haben Verleiher zwei Möglichkeiten den Lohn ihrer Mitarbeiter festzulegen. Entweder halten sich die Firmen an den Rahmentarif, der von der Interessengemeinschaft Zeitarbeit (IGZ) für den jeweiligen Bereich festgelegt wurde. Oder sie richten sich nach dem Lohnniveau innerhalb des Unternehmens an das ein Mitarbeiter entliehen wird. Das bedeutet, dass am Ende der Kunde als Entleiher den Lohn des Mitarbeiters vor Ort bestimmt und diesen dem Überlasser vorgibt.
Viele Firmen wollen Ihren Beitrag für die nachhaltige Gestaltung der Veranstaltungsbranche leisten und realisieren Ihre Produktionen mit der AÜ als wichtigen Bestandteil.
Experten aus Verbandskreisen empfehlen den Abschluss eines Rahmenvertrages, wie die Rechte und Pflichten der Parteien und Konditionen geregelt sind. Eine Handlungsempfehlung zur Arbeitnehmerüberlassung richtet sich an alle, für die das Thema AÜ Neuland ist.
Weitere Informationen unter: http://www.vplt.org/verband/arbeitskreise/arbeitskreis-personal