Brandschutz bei artlogic

„Brandschutzhelfer“ – Ausbildung und Befähigung

Am 27. Juli haben in Berlin Mitarbeiter der artlogic Crew an der „Brandschutzhelfer“ Ausbildung und Befähigung gemäß DGUV I. 205-023 teilgenommen. Lt. DGUV I. 205-023 hat jeder Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Prüfung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. In der Regel beträgt dieser Anteil 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2.

Inhalte der Schulung waren zum einen in der Theorie:

  • Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall

Zu der Praxisübung gehörten:

  • Handhabung, Funktion und Mechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Brandbekämpfungsübung unterschiedlicher Brandklassen und Löschmittel, sowie der Einsatz von verschiedenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (E-Anlagen, Metall-, Fettbrände etc.)
  • erläutern des betrieblichen Zuständigkeitsbereiches

Weitere Informationen unter: artlogic.biz/arbeitsschutz-bildung und publikationen.dguv.de/dguv/brandschutzhelfer